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Die Aktie


Steckbrief der NorCom-Aktie

 

Aufsichtsrat  

Dr. Lutz Schmidt (Vorsitzender)

Prof. Dr. Manfred Schlottke (Stellv. Vorsitzender)

Prof. Dr. Thomas Hess

 

Vorstand  

Viggo Nordbakk (Vorstandsvorsitzender)

Dr. Tobias Abthoff

  

Wertpapierkennnummer

WKN     525030

ISIN-Nummer DE0005250302
Börsenkürzel NC5
Börsensegment Frankfurter Wertpapierbörse:Regulierter Markt, General Standard
Wertpapiergattung Nennwertlose Stückaktien
Grundkapital vor IPO € 7,67 Mio.
Emissionsvolumen    2,68 Mio. Stück (inkl. ausgeübter Greenshoe)
Emissionskonsortium Dresdner Kleinwort Wasserstein (Konsortialführer), Commerzbank, HypoVereinsbank
Emissionspreis 01.10.1999
(Notierungsaufnahme)
€ 19
Aktienanzahl 10.626.176

Aktionärsstruktur

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteile Stimmrechte:


Viggo Nordbakk (25,58%),
davon Nordbakk Invest GmbH (25,26%);


Liliana Nordbakk (9,65%),
davon Nordbakk Holding GmbH (9,40%);


NorCom Information Technology AG (6,03%);


Development Enterprise Pte. Ltd., Singapore (6,59%);


Free Float (52,72%)

Designated Sponsor Close Brothers Seydler Bank AG
Zahlstelle / Hinterlegungsstelle Dresdner Bank AG, Frankfurt/Main

 

Hinweis 1:

Dies ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien. Diese Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A) gebracht oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen (einschließlich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt und übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften darstellen.


Hinweis 2:

Mit Wirkung zum 01. Juli 2002 ist der § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Kraft getreten. Hiernach müssen Geschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften sowie von deren Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten ersten Grades in Wertpapieren der eigenen Gesellschaft unverzüglich veröffentlicht werden. Alle Geschäfte i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 WpHG sind mitteilungspflichtig, wenn diese insgesamt
einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres überschritten haben. Die Veröffentlichung hat auf der Internetseite der Gesellschaft für mindestens einen Monat zu erfolgen. Auf dieser Seite kommen wir unserer Verpflichtung zur Offenlegung nach und informieren Sie über die erfolgten meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte nach § 15a WpHG.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.