Was steckt wirklich hinter dem „Bundestrojaner“?
Von Horst Ramstöck
Der so genannte Bundestrojaner ist bereits seit Jahren heftiger Kritik ausgesetzt. Diese vom Staat eingesetzten trojanischen Pferde geraten auf die PCs ahnungsloser Nutzer. Aktueller Anlass für die Besorgnis sind Medienberichte, die aufdecken, dass einer nicht näher genannten Person bei einer Kontrolle ein „Trojaner“ untergeschoben wurde. Die Rechtskonformität dieses Vorgehens ist sehr umstritten. Und eine Besserung ist nicht in Sicht. Der Chaos Computer Club, der eine neue Version des Trojaners untersucht hat, bleibt bei seinem Fazit: Auch diese Versionen der Software widersprechen geltendem Recht.
Viele Bürger stellen sich daher die Fragen: Was für Risiken birgt die Nutzung einer Spionagesoftware durch unseren Staat? Ist es wichtig sich über die Ausspähung von privaten Informationen Gedanken zu machen?
Dem Chaos Computer Club (CCC) wurden von verschieden Seiten Festplatten mit dem Trojaner zur Verfügung gestellt. Diese Spionagesoftware wurde daraufhin von Mitgliedern des CCC analysiert. Die Auswertung ist nach Angabe des Chaos Computer Clubs mehr als bedenklich.
Im Jahre 2007 wurde auf „Heise.de“ ein Artikel veröffentlicht, in dem der erste offizielle Name für den Trojaner bekanntgegeben wurde. Offizielle Stellen bezeichnen die Software als „Remote Forensic Software “. Der Name ist erheblich treffender als der des „Bundestrojaners“, da er auf die ferngesteuerte systematische Analyse des PC’s hindeutet. Die neue offizielle Bezeichnung „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ erscheint in Verbindung mit den Ergebnissen des Chaos Computer Club deshalb eher als Verharmlosung.
Die Ergebnisse zeigten auf, dass der Trojaner nicht nur die Internettelefonie mitschneiden konnte, sondern erheblich mehr. Bei dem Trojaner soll es möglich sein, weitere Software nachzuladen um auf diese Weise zusätzliche Funktionen nutzen zu können. Dabei wäre dann nicht nur das Lesen und Durchsuchen von Dateien möglich, sondern auch eine Manipulation von Dateien und das Schreiben von Daten auf die Festplatte. Das Mikrofon kann ferngesteuert und somit als Ohr innerhalb der Räumlichkeiten des zu Überwachenden eingesetzt werden. Falls dieses nicht ausreicht, bietet die Software auch die Möglichkeit weitere Module nachzuladen, um eventuell die Webcam an dem Rechner zu aktivieren. Webcams sind mittlerweile bei den meisten Laptops Standard. Dies kann nicht nur private, sondern auch intime Einblicke gewähren. Beispielsweise könnte somit der Raum, in dem sich der Rechner befindet, komplett überwacht werden.
Das Bundesverfassungsgericht spricht im Zusammenhang mit dem Lauschangriff vom „Kernbereich privater Lebensgestaltung“. „Ob ein Sachverhalt dem unantastbaren Kernbereich zuzuordnen ist, hängt davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist, also auch in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder Belange der Gemeinschaft berührt“. Dabei wird auf den Inhalt der Kommunikation Bezug genommen. Wenn es sich um „Äußerungen innerster Gefühle“ oder „Ausdrucksformen der Sexualität“ handelt, kann man davon ausgehen, dass der Sachverhalt dem unantastbaren Kernbereich zuzuordnen ist. Wie will man jedoch sicherstellen, dass ein derartig verwanzter PC nicht Daten aus diesem Bereich mitschneidet?
Wenn dieser Kernbereich nicht respektiert wird, verstößt das zwar gegen geltendes Recht, jedoch ist die Frage des Verwertungsverbotes daraus gewonnener Beweise nicht einfach zu beantworten. Die Literatur zu diesem Thema ist sehr komplex und stellt meist auf die Betrachtung des Einzelfalles ab. Eine Verbesserung der Gesetzgebung anhand des vom Verfassungsgericht gegebenen Rahmens ist dringend von Nöten. Die andauernde Diskussion um die Zulässigkeit des großen Lauschangriffs ist dem Vertrauen der Bevölkerung in unsere Staatsorgane nicht dienlich. Es führt viel mehr zu einer immer größeren Sorge um die eigene Privatsphäre, was in Zeiten von Facebook und Co. schon fast etwas schizophren ist. Dass Personen, die ihre intimsten Gedanken auf eine öffentliche Plattform stellen und sich dann um staatliche Überwachung Gedanken machen, ist etwas verwunderlich. Dass Sorge um die Integrität der Privatsphäre besteht, kann man sehr schön auf Plattformen wie YouTube sehen. Seit der Veröffentlichung durch den CCC sind zu diesem Thema etliche Beiträge eingegangen.
Der Einsatz einer derartigen Software ist als extrem bedenklich anzusehen. Da die Nutzer der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ die Macht besitzen auch auf dem Fremdsystem zu schreiben, ist eine einwandfreie Zuordnung der Spuren auf dem System extrem schwierig bis unmöglich. Die möglichen Szenarien kann sich jeder selbst ausmalen. Nur weil etwas extrem moralisch verwerflich ist, heißt das noch lange nicht, dass es früher oder später nicht auch einmal getan wird. Die Aussagekraft von gefundenen digitalen Beweisen wird dann mehr als fragwürdig.
Welche Bedeutung die mögliche Manipulation von Beweisen hat, muss jeder für sich selbst beantworten. Alleine die Möglichkeit dazu, ist eine Machtposition die kein Organ jemals besitzen sollte. Ein Sprichwort sagt: „Macht korrumpiert. Absolute Macht korrumpiert - Absolut“. Der Einsatz und der Umfang von Überwachungsmöglichkeiten mit Hilfe eines übernommenen PC’s sind enorm. In wie weit man davon erschreckt ist, muss auch jeder für sich selbst beantworten. Wenn man erschreckt ist, sollte man sich aber auch überlegen wie viele private Informationen man freiwillig im Netz verteilt. Facebook, Google+, Xing und Co. bieten eine Informationsquelle für jedermann, und dazu brauchen unsere Staatsorgane keinen Bundestrojaner. Derartige Informationen liefern wir ihnen frei Haus.




