top of page

Endurteil des Landgericht München I: Verhandlung der Rückabwicklung eines Projekts

12.08.2019 / 17:54 CET/CEST

 

Die NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A12UP37) war seit 2010 Dienstleister des DLZ-IT des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Aufgrund von Differenzen im Rahmen des von NorCom betreuten Projektes hat das BMVBS Anfang des Jahres 2013 die Zusammenarbeit gestoppt (siehe Ad-hoc Meldung vom 20.09.2013) und NorCom auf die Zahlung von 3,4 Mio. € verklagt. NorCom hat daraufhin Widerklage erhoben und eine Forderung in Höhe von 1,4 Mio. € an das BMVBS gerichtet.

Zu dieser Rechtssache ist der NorCom heute das Urteil durch das Landgericht München zugegangen: Die Klage des BMVBS wird abgewiesen, der Widerklage von NorCom stattgegeben.

 

NorCom hatte für eine mögliche Gewährleistungsverpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 1,8 Mio. € gebildet.

 

Sollte die Gegenseite Revision oder Berufung einlegen, wird NorCom nach Würdigung der Schriftsätze eine erneute Rückstellung bilden.

KONTAKT

Bei allen Fragen hilft unser IR-Team gerne weiter!

T.: 089 / 939 48 0

E.: aktie@norcom.de

NorCom bietet technologische Lösungen für Themen, die fast alle großen Konzerne sowie große öffentliche Verwaltungen vor Herausforderungen stellen: Das schnelle, sichere Arbeiten mit und Austauschen von großen Datenmengen, Information Governance, rechtskonformes Data Lifecycle Management sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Data Analytics in den genannten Bereichen.

NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA, Gabelsbergerstraße 4, 80333 München, T +49 (0) 89 939 48 0,

E-Mail info@norcom.de

© 2026 NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA. All rights reserved

bottom of page