Endurteil des Landgericht München I: Verhandlung der Rückabwicklung eines Projekts
12.08.2019 / 17:54 CET/CEST
Die NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A12UP37) war seit 2010 Dienstleister des DLZ-IT des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Aufgrund von Differenzen im Rahmen des von NorCom betreuten Projektes hat das BMVBS Anfang des Jahres 2013 die Zusammenarbeit gestoppt (siehe Ad-hoc Meldung vom 20.09.2013) und NorCom auf die Zahlung von 3,4 Mio. € verklagt. NorCom hat daraufhin Widerklage erhoben und eine Forderung in Höhe von 1,4 Mio. € an das BMVBS gerichtet.
Zu dieser Rechtssache ist der NorCom heute das Urteil durch das Landgericht München zugegangen: Die Klage des BMVBS wird abgewiesen, der Widerklage von NorCom stattgegeben.
NorCom hatte für eine mögliche Gewährleistungsverpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 1,8 Mio. € gebildet.
Sollte die Gegenseite Revision oder Berufung einlegen, wird NorCom nach Würdigung der Schriftsätze eine erneute Rückstellung bilden.
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