top of page

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR: Rechtssache

30.11.2022 / 10:50 CET/CEST

​

 

Bezüglich der Rechtssache „Bundesrepublik Deutschland ./. NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA wegen Forderung“ (siehe Ad-hoc Meldungen vom 20.09.2013 und vom 12.08.2019 und vom 13.10.2022) wurde heute vom OLG München das Urteil zur Zwischenfeststellung verkündet.

 

 

Aufgrund von Differenzen bei der Abwicklung des von NorCom betreuten Projektes hatte das BMVBS Anfang des Jahres 2013 die Zusammenarbeit gestoppt und war vom Vertrag zurückgetreten. Der Rücktritt des BMVBS ist laut schriftlichem Urteil des OLG wirksam, über die Folgen des Rücktritts hat das OLG erwartungsgemäß nicht entschieden.

 

Das nun verkündete Urteil bleibt für NorCom bis zu einer Entscheidung über die Folgen des Rücktritts ohne Auswirkungen.

KONTAKT

Bei allen Fragen hilft unser IR-Team gerne weiter!

​

T.: 089 / 939 48 0

E.: aktie@norcom.de

bottom of page