top of page

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR: Rechtssache

30.11.2022 / 10:50 CET/CEST

​

 

Bezüglich der Rechtssache „Bundesrepublik Deutschland ./. NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA wegen Forderung“ (siehe Ad-hoc Meldungen vom 20.09.2013 und vom 12.08.2019 und vom 13.10.2022) wurde heute vom OLG München das Urteil zur Zwischenfeststellung verkündet.

 

 

Aufgrund von Differenzen bei der Abwicklung des von NorCom betreuten Projektes hatte das BMVBS Anfang des Jahres 2013 die Zusammenarbeit gestoppt und war vom Vertrag zurückgetreten. Der Rücktritt des BMVBS ist laut schriftlichem Urteil des OLG wirksam, über die Folgen des Rücktritts hat das OLG erwartungsgemäß nicht entschieden.

 

Das nun verkündete Urteil bleibt für NorCom bis zu einer Entscheidung über die Folgen des Rücktritts ohne Auswirkungen.

KONTAKT

Bei allen Fragen hilft unser IR-Team gerne weiter!

​

T.: 089 / 939 48 0

E.: aktie@norcom.de

NorCom bietet technologische Lösungen für Themen, die fast alle großen Konzerne sowie große öffentliche Verwaltungen vor Herausforderungen stellen: Das schnelle, sichere Arbeiten mit und Austauschen von großen Datenmengen, Information Governance, rechtskonformes Data Lifecycle Management sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz und Data Analytics in den genannten Bereichen.

​

NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA, Gabelsbergerstraße 4, 80333 München, T +49 (0) 89 939 48 0,

E-Mail info@norcom.de

© 2025 NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA. All rights reserved

bottom of page